Der Begriff „polnische Pflegekräfte“ wird sehr häufig in der Branche benutzt. Es heißt jedoch nicht automatisch eine ausgebildete Fachpflegekraft, die Sie von einem ambulanten Pflegedienst kennen. Der Begriff an sich ist keine geschützte Berufsbezeichnung, daher hat er sich in den letzten Jahren als Bezeichnung von ausländischen Betreuungskräften und Haushaltshilfen etabliert, die mit den pflegebedürftigen Menschen leben und im Alltag behilflich sind.
Zu Beachten ist hierbei, dass die polnische Pflegekraft keine Behandlungspflege ausüben darf. Hierfür kann der klassische Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
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